 |
|

29.09.2009, 09:42
|
|
Mitglied
|
|
Registriert seit: 29.09.2009
Beiträge: 2
|
|
Cinescore - rechtlich richtig machen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich zu Cinescore erkundigen.
Zur Zeit mache ich (Werbe-)Videos für die Volkshochschule, die dann online gestellt werden und öffentlich im Internet zugänglich sind. Als Software Vegas Movie Studio Pro Pack, wo auch Cinescore (tantiementfreie Musik) mit dabei ist.
Ich würde die (Werbe-)Videos mit Cinescore-Tracks unterlegen und so ins Internet stellen.
Liebe Community, könnten Sie mich diesbezüglich aufklären?
Worauf soll ich hier achten, dass rechtlich alles okay ist?
Darf ich Cinescore-Musik einfach nutzen (inkl. Vermerk "created with cinescore studio") und die Videos so ins Netz stellen?
Vielen Dank.
Grüße
Alex
|

29.09.2009, 11:35
|
|
Vegas-Team
|
|
Registriert seit: 26.04.2003
Beiträge: 6.942
|
|
Du solltest meines Wissens der GEMA eine Information schicken, in der möglichst präzise geschildert wird, wo und wie die Musik eingesetzt wird und woher die Musik stammt, mit dem Hinweis, dass sie rechtefrei ist.
Wenn die GEMA auf die Musik stößt und sich genötigt fühlt, die Rechtelage zu prüfen, da ihr dazu keine Informationen vorliegen, wird sie für die Prüfung vermutlich eine Gebühr erheben.
Ruf am besten bei der GEMA an und erkundige dich. Vermutlich musst du für die Meldung einen Vordruck der GEMA verwenden.
|

29.09.2009, 13:02
|
|
Mitglied
|
|
Registriert seit: 29.09.2009
Beiträge: 2
|
|
Hallo Marco,
habe dort per Mail gefragt:
Zitat:
"Vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten.
Sofern im Internet lediglich musikalische Werke angeboten werden, in welcher Form auch immer, die nicht zum Repertoire der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft gehören, ist eine Meldung nicht erforderlich.
Ob die von der Firma Cinescore-Musik angebotenen Titel tatsächlich GEMA-frei sind, können wir nicht beantworten. Hierzu müsste Ihnen die Firma Cinescore-Musik Auskunft erteilen können."
Also, was wäre deine Empfehlung?
Viele Grüße
Alex
|

29.09.2009, 13:08
|
|
Vegas-Team
|
|
Registriert seit: 26.04.2003
Beiträge: 6.942
|
|
Antwort der GEMA aufbewahren, Quelle mit Hersteller auf der Webseite nennen, mitsamt dem Hinweis, dass die Musik nicht zum Repertoire der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft gehört.
|

18.12.2009, 00:43
|
|
Mitglied.
|
|
Registriert seit: 28.12.2007
Ort: Degersheim, Schweiz
Beiträge: 361
|
|
Hallo, in der Schweiz habe ich bei der SUIZA (= GEMA Schweiz) auch angefragt. Ziemlich die gleiche Antwort erhalten. Ich habe dann nachgefragt. In der Schweiz ist keine Nennung nötig wenn es sich um rechtefreie Musik handelt.
Bei Beanstandung einfach den Hinweis machen, was dazu verwendet wurde (Cinescore und evtl. Musik-Typ (Thema), etc.) angeben.
Gruss Roli
|

07.01.2010, 00:14
|
|
Mitglied.
|
|
Registriert seit: 09.10.2005
Beiträge: 33
|
|
Zitat:
Zitat von sandro
Sofern im Internet lediglich musikalische Werke angeboten werden, in welcher Form auch immer, die nicht zum Repertoire der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft gehören, ist eine Meldung nicht erforderlich.
|
Da habe ich andere Erfahrungen:
Kunde hat Produktion von mir auf Messe im Einsatz. Gema-freie Musik verwendet. Hatte es sogar der Gema-gemeldet und die Freigabe von der Gema auch schriftlich und in Kopie an den Kunden weitergegeben.
Kunde bekam nach der Messe dann Rechnung von Gema (waren knapp 500 Euro). Habe dann bei der Gema angerufen wie die dazu kommen einfach Rechnungen zu verschicken, obwohl doch sogar die Freigabe am Messestand vorlag.
Antwort war das der Gema Mitarbeiter nicht jedes mal extra nachfragen könnte. Generalverdacht macht sich da wohl einfacher. Und ich möchte nicht wissen wie oft Firmen dann aus Unsicherheit zahlen...
|

07.01.2010, 22:31
|
|
Mitglied.
|
|
Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 523
|
|
Hi,
da kann man nur sagen:
GEMA = Geheimbund zur Erhebung Mysteriöser Abgaben...
__________________
Grüße
darkframe
|

08.01.2010, 08:12
|
|
|
Mitglied.
|
|
Registriert seit: 31.07.2003
Ort: Linz /Österreich
Beiträge: 590
|
|
Zitat:
Zitat von darkframe
Hi,
da kann man nur sagen:
GEMA = Geheimbund zur Erhebung Mysteriöser Abgaben...
|
Wenn es so geschieht, wie oben am Messestand beschrieben, dann kann ich dem Titat zustimmen. Ansonsten kann ich die Meinung nicht teilen. Die Gema, bei und in Österreich AKM oder AUME sind doch nur die Verwalter der Rechte.
Jeder von uns produziert doch mit seinen Videos geistiges Eigentum. Da wollt ihr doch sicher, dass jeder das Material vom Internet oder anderen Medien kopiert und einfach verwendet - oder? Natürlich nicht! Jeder Musiker und Autor macht doch nur seinen Job und was ist falsch daran, wenn man mit seinem Job Geld verdienen will. Die Gema erhebt nur die Gebühren für ihre "Schäfchen". Und mal genaz ehrlich - die Summen, die die GEMA oder andere Verwaltungsgesellschaften verlangen sin doch Kinkerlitzchen im Vergleich zu den Gebühren, die Musikproduzenten oder Plattenlabels kassieren. Da kann man schon eher von unverschämt teuer sprechen. Nicht die Verwertungsgesellschaft mit den anderen Parteien verwechseln, die am Kuchen mitnaschen.
__________________
GRUSS MARKUS www.provid.at
|

08.01.2010, 13:55
|
|
Mitglied.
|
|
Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 523
|
|
Hi,
provid, ja, ich stimme Dir zu. Mein Kommentar war auch nur auf das Messestand-Verhalten bezogen. Hätte ich wohl deutlich machen sollen...
__________________
Grüße
darkframe
|

08.01.2010, 14:03
|
|
Vegas-Team
|
|
Registriert seit: 26.04.2003
Beiträge: 6.942
|
|
Die Weiterentwicklung und auch der Verkauf von Cinescore wurde übrigens leider vor wenigen Tagen eingestellt.
.
|
 |
|
|
|
|