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Cinescore Lizenz- und gebührenfreie Filmmusik auf Knopfdruck

Cinescore - rechtlich richtig machen

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  #1  
Alt 29.09.2009, 09:42
sandro sandro ist offline
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Registriert seit: 29.09.2009
Beiträge: 2
Frage Cinescore - rechtlich richtig machen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mich zu Cinescore erkundigen.

Zur Zeit mache ich (Werbe-)Videos für die Volkshochschule, die dann online gestellt werden und öffentlich im Internet zugänglich sind. Als Software Vegas Movie Studio Pro Pack, wo auch Cinescore (tantiementfreie Musik) mit dabei ist.

Ich würde die (Werbe-)Videos mit Cinescore-Tracks unterlegen und so ins Internet stellen.

Liebe Community, könnten Sie mich diesbezüglich aufklären?

Worauf soll ich hier achten, dass rechtlich alles okay ist?

Darf ich Cinescore-Musik einfach nutzen (inkl. Vermerk "created with cinescore studio") und die Videos so ins Netz stellen?

Vielen Dank.

Grüße
Alex
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  #2  
Alt 29.09.2009, 11:35
VV-Team VV-Team ist gerade online
Vegas-Team
 
Registriert seit: 26.04.2003
Beiträge: 6.942
Standard

Du solltest meines Wissens der GEMA eine Information schicken, in der möglichst präzise geschildert wird, wo und wie die Musik eingesetzt wird und woher die Musik stammt, mit dem Hinweis, dass sie rechtefrei ist.

Wenn die GEMA auf die Musik stößt und sich genötigt fühlt, die Rechtelage zu prüfen, da ihr dazu keine Informationen vorliegen, wird sie für die Prüfung vermutlich eine Gebühr erheben.

Ruf am besten bei der GEMA an und erkundige dich. Vermutlich musst du für die Meldung einen Vordruck der GEMA verwenden.
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  #3  
Alt 29.09.2009, 13:02
sandro sandro ist offline
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Registriert seit: 29.09.2009
Beiträge: 2
Frage

Hallo Marco,

habe dort per Mail gefragt:

Zitat:

"Vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten.

Sofern im Internet lediglich musikalische Werke angeboten werden, in welcher Form auch immer, die nicht zum Repertoire der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft gehören, ist eine Meldung nicht erforderlich.
Ob die von der Firma Cinescore-Musik angebotenen Titel tatsächlich GEMA-frei sind, können wir nicht beantworten. Hierzu müsste Ihnen die Firma Cinescore-Musik Auskunft erteilen können."

Also, was wäre deine Empfehlung?

Viele Grüße
Alex
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  #4  
Alt 29.09.2009, 13:08
VV-Team VV-Team ist gerade online
Vegas-Team
 
Registriert seit: 26.04.2003
Beiträge: 6.942
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Antwort der GEMA aufbewahren, Quelle mit Hersteller auf der Webseite nennen, mitsamt dem Hinweis, dass die Musik nicht zum Repertoire der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft gehört.
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  #5  
Alt 18.12.2009, 00:43
Roli4711 Roli4711 ist offline
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Beiträge: 361
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Hallo, in der Schweiz habe ich bei der SUIZA (= GEMA Schweiz) auch angefragt. Ziemlich die gleiche Antwort erhalten. Ich habe dann nachgefragt. In der Schweiz ist keine Nennung nötig wenn es sich um rechtefreie Musik handelt.

Bei Beanstandung einfach den Hinweis machen, was dazu verwendet wurde (Cinescore und evtl. Musik-Typ (Thema), etc.) angeben.

Gruss Roli
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  #6  
Alt 07.01.2010, 00:14
Nomad Nomad ist offline
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Registriert seit: 09.10.2005
Beiträge: 33
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Zitat:
Zitat von sandro Beitrag anzeigen
Sofern im Internet lediglich musikalische Werke angeboten werden, in welcher Form auch immer, die nicht zum Repertoire der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft gehören, ist eine Meldung nicht erforderlich.
Da habe ich andere Erfahrungen:
Kunde hat Produktion von mir auf Messe im Einsatz. Gema-freie Musik verwendet. Hatte es sogar der Gema-gemeldet und die Freigabe von der Gema auch schriftlich und in Kopie an den Kunden weitergegeben.
Kunde bekam nach der Messe dann Rechnung von Gema (waren knapp 500 Euro). Habe dann bei der Gema angerufen wie die dazu kommen einfach Rechnungen zu verschicken, obwohl doch sogar die Freigabe am Messestand vorlag.
Antwort war das der Gema Mitarbeiter nicht jedes mal extra nachfragen könnte. Generalverdacht macht sich da wohl einfacher. Und ich möchte nicht wissen wie oft Firmen dann aus Unsicherheit zahlen...
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  #7  
Alt 07.01.2010, 22:31
darkframe darkframe ist offline
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Hi,

da kann man nur sagen:

GEMA = Geheimbund zur Erhebung Mysteriöser Abgaben...
__________________
Grüße

darkframe
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  #8  
Alt 08.01.2010, 08:12

Benutzerbild von provid

provid provid ist offline
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Registriert seit: 31.07.2003
Ort: Linz /Österreich
Beiträge: 590
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Zitat:
Zitat von darkframe Beitrag anzeigen
Hi,

da kann man nur sagen:

GEMA = Geheimbund zur Erhebung Mysteriöser Abgaben...
Wenn es so geschieht, wie oben am Messestand beschrieben, dann kann ich dem Titat zustimmen. Ansonsten kann ich die Meinung nicht teilen. Die Gema, bei und in Österreich AKM oder AUME sind doch nur die Verwalter der Rechte.

Jeder von uns produziert doch mit seinen Videos geistiges Eigentum. Da wollt ihr doch sicher, dass jeder das Material vom Internet oder anderen Medien kopiert und einfach verwendet - oder? Natürlich nicht! Jeder Musiker und Autor macht doch nur seinen Job und was ist falsch daran, wenn man mit seinem Job Geld verdienen will. Die Gema erhebt nur die Gebühren für ihre "Schäfchen". Und mal genaz ehrlich - die Summen, die die GEMA oder andere Verwaltungsgesellschaften verlangen sin doch Kinkerlitzchen im Vergleich zu den Gebühren, die Musikproduzenten oder Plattenlabels kassieren. Da kann man schon eher von unverschämt teuer sprechen. Nicht die Verwertungsgesellschaft mit den anderen Parteien verwechseln, die am Kuchen mitnaschen.
__________________
GRUSS MARKUS www.provid.at
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  #9  
Alt 08.01.2010, 13:55
darkframe darkframe ist offline
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Registriert seit: 17.11.2007
Beiträge: 523
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Hi,

provid, ja, ich stimme Dir zu. Mein Kommentar war auch nur auf das Messestand-Verhalten bezogen. Hätte ich wohl deutlich machen sollen...
__________________
Grüße

darkframe
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  #10  
Alt 08.01.2010, 14:03
VV-Team VV-Team ist gerade online
Vegas-Team
 
Registriert seit: 26.04.2003
Beiträge: 6.942
Standard

Die Weiterentwicklung und auch der Verkauf von Cinescore wurde übrigens leider vor wenigen Tagen eingestellt.
.
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Stichworte
cinescore, rechtlich, richtig, video

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